Die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern (AFA) ermöglicht Ihnen Werte für Neuinvestitionen zu bilden.
Durch die Vielfältigkeit der Abschreibungsvorschriften und - möglichkeiten, sowie die gesetzlichen Grundlagen haben Sie eine schnelle und rationelle Erfassung, Verwaltung und Abrechnung der Werte zur Verfügung.
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht nach dem Handels- und Steuerrecht werden Abschreibungen nach wirtschaftlicher und technischer Nutzung für die Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt.
Die Abschreibungsbuchungen können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich automatisiert durchgeführt werden.