Pfändung


Der Auszahlungsbetrag auf Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung ist bis zu einer bestimmten Höhe pfändbar, bzw. ein gewisser Anteil ist unpfändbar.

Berechnungsgrundlage ist das sogenannte Nettoarbeitseinkommen, mittels dessen der pfändbare Betrag ermittelt wird. Dieses Nettoarbeitseinkommen hat jedoch nichts mit dem Nettolohn auf der Abrechnung zu tun, sondern wird durch Berechnung der pfändbaren und bedingt pfändbaren Bruttobeträge abzüglich der tatsächlichen gesetzlichen Abgaben ermittelt..

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